KfW 458 nach der Fördernovelle: So viel Zuschuss steht Ihnen ab August 2026 zu
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KfW 458 nach der Fördernovelle: So viel Zuschuss steht Ihnen ab August 2026 zu

09.09.2026 8 Min. 0 mal gelesen 0 Kommentare
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Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen im KfW-Programm 458. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit wurden auf 28.000 Euro gesenkt, der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt erhalten. Wir erklären die neuen Sätze, Boni und Degression bis 2030.

KfW 458 nach der Fördernovelle: So viel Zuschuss steht Ihnen ab August 2026 zu

Am 21. Juli 2026 hat die KfW die Bedingungen des Zuschusses 458 („Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude") angepasst. Die wichtigsten Änderungen betreffen die förderfähigen Kosten, die Degression bis 2030 und die Struktur der Bonusförderung. In diesem Beitrag erläutern wir die neue Förderstruktur Schritt für Schritt.

Was sich am 21. Juli 2026 geändert hat

Die KfW hat die Änderungen in einer Übersicht zusammengefasst. Die wichtigsten Punkte:

  1. Förderfähige Kosten erste Wohneinheit: gesenkt von 30.000 Euro auf 28.000 Euro
  2. Degression ab 2027/2030: Ab dem 1. Februar 2027 werden 25.000 Euro berücksichtigt, ab dem 1. August 2030 nur noch 22.000 Euro.
  3. Zusätzliche Wohneinheiten: 2.–6. WE bleiben bei 15.000 Euro, ab der 7. WE bei 8.000 Euro.
  4. Grundförderung: unverändert 30 Prozent.
  5. Klimageschwindigkeitsbonus: unverändert 16 Prozentpunkte (gesamt 46 %).
  6. Einkommensbonus: bei Haushaltseinkommen unter 30.000 Euro zusätzlich 30 Prozentpunkte (gesamt bis zu 76 %).

Die Förderung kann somit zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Die Förderstruktur im Detail

Grundförderung: 30 Prozent

Die Grundförderung von 30 Prozent erhalten alle Antragsteller, die eine förderfähige Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude installieren. Für die erste Wohneinheit werden maximal 28.000 Euro als förderfähige Kosten anerkannt.

| Förderbaustein | Zuschuss | Bedingung | |---|---|---| | Grundförderung | 30 % | Für alle förderfähigen Wärmepumpen | | Klimageschwindigkeitsbonus | +16 %-Punkte | Erneuerbare Wärmeerzeuger, die Klimaziele beschleunigen | | Einkommensbonus | +30 %-Punkte | Haushaltseinkommen ≤ 30.000 Euro | | Effizienzbonus | +5 %-Punkte | Wärmepumpe nutzt Umweltwärme oder Abwasser | | Maximaler Zuschuss | bis zu 80 % | Kombination aller Boni |

Rechenbeispiel: Wärmepumpe im Einfamilienhaus

Szenario: Ein Paar (Haushaltseinkommen 45.000 Euro) tauscht die alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die förderfähigen Kosten betragen 28.000 Euro.

| Baustein | Fördersatz | Betrag | |---|---|---| | Grundförderung | 30 % | 8.400 Euro | | Klimageschwindigkeitsbonus | +16 %-Punkte | 4.480 Euro | | Gesamt | 46 % | 12.880 Euro |

Bei einem Haushaltseinkommen unter 30.000 Euro käme der Einkommensbonus hinzu:

| Baustein | Fördersatz | Betrag | |---|---|---| | Grundförderung | 30 % | 8.400 Euro | | Klimageschwindigkeitsbonus | +16 %-Punkte | 4.480 Euro | | Einkommensbonus | +30 %-Punkte | 8.400 Euro | | Gesamt | 76 % | 21.280 Euro |

Der ADAC bestätigt diese Werte und weist darauf hin, dass die Förderung bei niedrigem Einkommen bis zu 80 Prozent erreichen kann (maximal 22.400 Euro).

Degression: So sinken die förderfähigen Kosten

Die KfW hat eine zeitliche Degression der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit festgelegt:

| Zeitraum | Förderfähige Kosten (1. WE) | Max. Zuschuss bei 46 % | Max. Zuschuss bei 76 % | |---|---|---|---| | Bis 31.01.2027 | 28.000 Euro | 12.880 Euro | 21.280 Euro | | Ab 01.02.2027 | 25.000 Euro | 11.500 Euro | 19.000 Euro | | Ab 01.08.2030 | 22.000 Euro | 10.120 Euro | 16.720 Euro |

Das bedeutet: Wer früher antrágt, erhält mehr Förderung. Der Steuer-Tipp „Übergangsfrist bis 20. Juli 2026 nutzen" empfiehlt Hausbesitzern, die Frist bewusst zu setzen.

Förderung für Mehrfamilienhäuser und WEG

Für Wohnungs eigentümergemeinschaften (WEG) und Mehrfamilienhäuser gilt eine andere Berechnung. Die KfW zeigt ein Beispiel auf ihrer Programmseite:

Beispiel: Zentrale Luft-Wasser-Wärmepumpe in einer WEG mit 7 Wohneinheiten

| Antrag | Förderfähige Kosten | Fördersatz | Zuschuss | |---|---|---|---| | Basisantrag | 111.000 Euro | 30 % | 33.300 Euro | | Zusatzantrag WE 1 | 15.857 Euro | 26 % | 4.123 Euro | | Zusatzantrag WE 3 | 15.857 Euro | 46 % | 7.294 Euro | | Zusatzantrag WE 7 | 13.320 Euro | 56 % | 7.459 Euro |

Die unterschiedlichen Fördersätze ergeben sich aus den individuellen Boni der jeweiligen Wohnungseigentümer (z. B. Einkommensbonus für einzelne Wohneinheiten).

Die richtige Reihenfolge: Schritt-für-Schritt zur Förderung

Die KfW-Förderung folgt einer strikten Reihenfolge, die zwingend eingehalten werden muss:

  1. Vor der Auftragserteilung: Antrag im KfW-Kundenportal „Meine KfW" stellen.
  2. BzA-ID beantragen: Die „Bescheinigung nach Antrag" (BzA-ID) bestätigt, dass der Förderantrag genehmigt wurde.
  3. Auftrag erteilen: Mit der BzA-ID können Sie den Installationsauftrag unterschreiben.
  4. Installation durchführen lassen.
  5. Nachweis erbringen: Nach der Installation muss die Durchführung bestätigt werden.
  6. Auszahlung: Die KfW überweist den Zuschuss.

Achtung: Wer den Auftrag vor der Antragstellung erteilt, verliert den Förderanspruch. Diese Reihenfolge ist nicht verhandelbar.

KfW-Kredite als Ergänzung

Neben dem Zuschuss bietet die KfW mehrere Förderkredite an, die sich für die Finanzierung des Eigenanteils eignen. Diese Kredite haben oft zinsgünstige Konditionen und können mit dem Zuschuss kombiniert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer fossil betriebenen Heizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude. Im Neubau gibt es keine Einzelzuschüsse für Wärmepumpen über das Programm 458.

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • Wärmepumpe (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Installation und Inbetriebnahme
  • Pufferspeicher (falls erforderlich)
  • Anpassung der Wärmeverteilung (z. B. hydraulischer Abgleich)
  • Trinkwassererwärmung durch die Wärmepumpe

Nicht zu den förderfähigen Kosten gehören:

  • Neue Heizkörper oder Fußbodenheizung (separat über KfW 458-E)
  • Photovoltaikanlage
  • Dämmmaßnahmen (separat über KfW 261)

Das offizielle KfW-Merkblatt

Das Merkblatt zum Programm 458 (PDF) enthält alle rechtlichen Details. Für eine genaue Beratung empfehlen wir, sich an einen zertifizierten Energieberater zu wenden.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Die KfW 458-Förderung ist nach der Novelle weiterhin eine der großzügigsten Förderungen für Wärmepumpen in Europa. Mit bis zu 80 Prozent Zuschuss bei niedrigem Einkommen und 46 Prozent als Standardkonstellation ist der finanzielle Anreiz erheblich. Die Degression der förderfähigen Kosten bis 2030 bedeutet jedoch: Je früher Sie handeln, desto mehr Förderung erhalten Sie.

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Quellen

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