Grundförderung 30%, Effizienzbonus gestrichen, Einkommensbonus gestaffelt — alle Änderungen der KfW-Fördernovelle vom 21. Juli 2026 im Überblick.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die staatliche Wärmepumpen-Förderung im KfW-Programm 458. Wir fassen zusammen, was sich für Hauseigentümer und Vermieter konkret ändert.
Die neue Förderung begünstigt gezielt selbstnutzende Eigentümer mit geringem Einkommen und alter Heizung. Eine Familie mit einem zu versteuernden Einkommen unter 30.000 €, die eine über 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt, kann nun bis zu 80% Förderung erhalten (30% Grund + 16% Klima + 40% Einkommen, gedeckelt bei 80%).
Bei vermieteten Immobilien entfallen Klima- und Einkommensbonus — hier bleiben nur die 30% Grundförderung.
| Zeitraum | Bonus | |---|---| | Ab 21.07.2026 | 16% | | Ab 01.02.2027 | 12% | | Ab 01.08.2027 | 8% | | Ab 01.02.2028 | 4% | | Ab 01.08.2028 | 0% |
Wer also eine alte Öl- oder Gasheizung betreibt, sollte bald handeln — der Bonus sinkt kontinuierlich.
📌 Aktueller Bericht: Das Bundeswirtschaftsministerium hat die neue Gebäudeförderung ab 21. Juli 2026 offiziell bekanntgegeben. Weitere Details finden Sie auch im ADAC-Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Anspruch und Höhe prüft die KfW im Antragsverfahren.
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