GEG-Fristen für Berlin und Brandenburg: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
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GEG-Fristen für Berlin und Brandenburg: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

05.07.2026 6 Min. 0 mal gelesen 0 Kommentare
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Das Gebäudeenergiegesetz gilt – aber die Fristen unterscheiden sich je nach Gemeindegröße. Was für Ihr Haus in Berlin oder Brandenburg konkret gilt.

Das GEG schreibt vor, dass neue Heizungen ab der kommunalen Wärmeplanung zu mindestens 65 % erneuerbar betrieben werden müssen. Berlin muss den Wärmeplan bis Juni 2026 vorlegen, Brandenburger Städte über 10.000 Einwohner bis 2028, kleinere Gemeinden bis 2030. Bis zur Wärmeplanung gilt keine sofortige Austauschpflicht für funktionierende Heizungen.

Das Grundprinzip

Das GEG gilt nicht rückwirkend. Wer eine funktionsfähige Heizung hat, muss nicht sofort tauschen. Die 65-%-Pflicht greift erst dann, wenn die bestehende Heizung irreparabel defekt ist oder ein Neubau errichtet wird. Aber: Die kommunale Wärmeplanung der jeweiligen Gemeinde entscheidet darüber, welche Technologien als GEG-konform gelten.

Die Fristen nach Gemeindegröße

Großstädte über 100.000 Einwohner (Berlin, Potsdam): Wärmeplan bis 30. Juni 2026. Gemeinden zwischen 10.000 und 100.000 Einwohner (z. B. Falkensee): Wärmeplan bis 30. Juni 2028. Gemeinden unter 10.000 Einwohner: Wärmeplan bis 30. Juni 2030. Quelle: Wärmeplanungsgesetz (WPG).

Was der Wärmeplan für Ihre Entscheidung bedeutet

Der Wärmeplan zeigt, welche Gebiete zukünftig an Fernwärme angeschlossen werden – und welche nicht. In dicht besiedelten Berliner Innenstadtlagen ist Fernwärme oft die realistische Option. In Brandenburg und Berliner Außenbezirken (Einfamilienhausgebiete) ist die dezentrale Wärmepumpe typischerweise die naheliegende Lösung.

Was bei Heizungsausfall gilt

Fällt die alte Heizung aus, greift eine Übergangsfrist von bis zu 3 Jahren für provisorische Lösungen. Eine dauerhafte neue Gasheizung einzubauen ist nach aktuellem GEG nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich. Wer die gesetzliche Pflicht zum Heizungstausch vor sich hat: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Optionen zu prüfen – vor dem Notfall.


Häufig gestellte Fragen

Was ist die kommunale Wärmeplanung? Ein Pflichtplan der Gemeinde, der festlegt, welche Gebiete zukünftig über Fernwärme versorgt werden – und welche auf dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen angewiesen sind.

Wann muss Berlin den Wärmeplan vorlegen? Bis 30. Juni 2026, laut Wärmeplanungsgesetz. Bis dahin gelten Übergangsregelungen.

Was passiert, wenn die Heizung jetzt ausfällt? Es gilt eine Übergangsfrist von bis zu 3 Jahren für provisorische Lösungen. Eine neue Dauerheizung muss GEG-konform sein.


Quellen: GEG Novelle 2024, Wärmeplanungsgesetz (WPG), Berliner Senatsverwaltung für Energie (berlin.de/sen/energie), BBSR GEG-Infoportal Autor: Gerense Asamoah – Energieberater, Wärmepumpen Makler Berlin-Brandenburg

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